Zoll-Alarm: Vorsicht vor synthetischen Cannabinoiden!
Seit einigen Wochen schlägt der französische Zoll Alarm. Synthetische Cannabinoide...
ASSEMBLÉE NATIONALE - Die französische CBD-Branche, fast 850 Millionen Euro Umsatz und rund 35 000 Arbeitsplätze, gerät in die Schusslinie von Artikel 23 des Haushaltsgesetzentwurfs 2026. Im Mittelpunkt der Debatte: Soll der Online-Verkauf verboten werden ... oder soll er endlich ernsthaft geregelt werden, um betrügerischen Websites den Wind aus den Segeln zu nehmen?
DAS WESENTLICHE
CBD (Cannabidiol) ist ein aus Hanf gewonnenes Molekül, das im Gegensatz zu THC nicht als Betäubungsmittel eingestuft wird, wenn es die imErlass vom 30. Dezember 2021 festgelegten Bedingungen erfüllt (zugelassene Sorten, THC-Gehalt usw.).
Innerhalb weniger Jahre hat er in Frankreich eine regelrechte Wirtschaftsbranche entstehen lassen:
Die Berufsverbände sprechen von etwa 35.000 Arbeitsplätzen (direkt und indirekt) bei einem Jahresumsatz von fast 850 Millionen Euro. Es handelt sich also keineswegs um einen marginalen Mikromarkt, sondern um lokale Geschäfte, kleine und mittlere Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die von der CBD leben.
In seiner ursprünglichen Fassung zielt Artikel 23 des PLF 2026 darauf ab, eine spezifische Verbrauchsteuer für alle "Produkte, die geraucht" oder gedampft werden können, einschließlich der Produkte auf Hanf- und CBD-Basis, einzuführen.
In der Praxis bedeutet dies für rauchbares CBD :
Die Nationalversammlung hat zwar in der Nacht vom 19. auf den 20. November für die Streichung von Artikel 23 gestimmt, aber der Text setzt seinen parlamentarischen Weg fort und der Senat hat bereits sein Interesse daran gezeigt, eine sehr ähnliche Regelung wieder einzuführen, insbesondere für das Dampfen.
Für die CBD-Branche besteht also immer noch das Risiko, dass ein tabakähnlicher Rahmen auf einen Sektor angewandt wird, der weder nikotinhaltig noch betäubend ist, aber wirtschaftlich schwer wiegt.
Es gibt heute zwei Arten von Online-Akteuren:
Zu diesen Molekülen gehören:
Doch genau diese Produkte findet man an prominenter Stelle auf skrupellosen Websites, oft ohne jegliche Transparenz in Bezug auf die Herstellung, die verwendeten Lösungsmittel oder das Vorhandensein von Rückständen.
Mit anderen Worten:
Hier kehrt sich die Debatte um:
Wenn man sich wirklich um die öffentliche Gesundheit sorgt, besteht die Lösung nicht darin, den Online-Verkauf zu verbieten, sondern ein sehr hohes Kontrollniveau zu verlangen, das nur seriösen Akteuren zugänglich ist.
In dieser Landschaft The Greenstore ein gutes Beispiel dafür, was ein tugendhafter Akteur in der französischen Kette sein kann:
Ein solches Vorgehen hat zwei Effekte:
Mit einem Artikel 23, der den Online-Verkauf zahlreicher Produkte schlichtweg verbietet, werden genau diese seriösen, transparenten und in Frankreich verankerten Akteure bestraft ... während anonyme Websites mit Sitz im Ausland weiterhin liefern, ohne sich um die französischen Vorschriften zu kümmern.
Die CBD-Branche fordert kein "völliges Laissez-faire". Im Gegenteil, viele Unternehmen fordern :
Die Idee dahinter:
Den Online-Verkauf pauschal zu verbieten, bedeutet, verantwortungsbewusste Akteure wie The Greenstore von der digitalen Landkarte zu tilgen und das Feld denen zu überlassen, die sich weder um Verbote noch um die Gesundheit der Verbraucher scheren.
Letztendlich steht weit mehr auf dem Spiel als ein einfacher Artikel in einem Haushaltsgesetz.
Die eigentliche Frage lautet daher weniger:
"Sollte man gegen CBD vorgehen?"
als vielmehr:
"Wollen wir eine französische CBD-Branche, die überwacht und anspruchsvoll ist, oder wollen wir lieber betrügerischen Websites und gefährlichen Produkten, die aus dem Ausland verkauft werden, freie Hand lassen?"
Und in diesem Punkt ähnelt es viel eher einer Verbraucherschutzstrategie als einem Geschenk an die Branche, wenn man den Online-Verkauf fest eingrenzt, anstatt ihn zu verbieten.
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