CBD vs. Artikel 23 des PLF 2026: 35.000 französische Arbeitsplätze in der Waagschale
ASSEMBLÉE NATIONALE - Die französische CBD-Branche, fast 850 Millionen Euro Umsatz und rund 35...
Aktualisiert: 20. Januar 2026 um 12:06 Uhr (MEZ)
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CBD (Cannabidiol) bleibt in Frankreich legal, aber die Rahmenbedingungen wurden zunehmend verschärft: Rückverfolgbarkeit, Besteuerung, Kontrollen und vor allem eine Parlamentsdebatte (PLF 2026, Artikel 23), die darauf abzielt, cannabinoidhaltige Rauchwaren einer Regelung anzunähern, die mit der für Tabak vergleichbar ist (Pflichten, Kontrolle und Sanktionen).Für die Gewerbetreibenden ist die Herausforderung 2026 klar: die Umwandlung einer im Wesentlichen "produktbezogenen" Konformität (THC-Grenzwert, zugelassene Sorten, Analysen) in eine "kanalbezogene" Konformität (Verfahren, Erklärungen, Kontrollen, Fernverkauf, Schutz von Minderjährigen und mögliche Zulassungen).
Zu beachten:
Bei Hanfprodukten beruht die Legalität insbesondere auf der Einhaltung der zugelassenen Sorten und eines THC-Grenzwerts von nicht mehr als 0,3 %. Dies gilt insbesondere für Raucherprodukte (Blüten, Harze, Pflanzenmischungen), die durch Analysen und eine konsequente Rückverfolgbarkeit belegt werden können müssen.
Gemäß den von der Generaldirektion für Zoll und indirekte Rechte (DGDDI) mitgeteilten Erläuterungen unterliegen Rauchwaren dem normalen Mehrwertsteuersatz (20 %). Die Verwaltung weist auch auf eine erhöhte Wachsamkeit bei bestimmten Produkten hin, die als "Kräutertee" oder "Potpourri" angepriesen werden, aber geraucht werden können.
Die DGDDI weist darauf hin, dass nach nationalem und europäischem Recht Raucherwaren grundsätzlich der Tabakverbrauchsteuer unterliegen können, auch wenn sie keinen Tabak enthalten. Sie weist jedoch darauf hin, dass der bestehende steuerliche Rahmen für cannabinoidhaltige Raucherwaren nicht konkret umgesetzt werden konnte, da er auf einem Tabakvertriebsmonopol beruht, das für diese neuen Produkte ungeeignet ist.
Auszug DGDDI: "Raucherwaren unterliegen grundsätzlich der Tabakverbrauchsteuer, auch wenn sie nicht aus Tabak bestehen".
Die jüngsten Diskussionen um Artikel 23 des PLF 2026 laufen auf eine Logik hinaus: Einführung eines Systems von Verpflichtungen, Kontrollen und Sanktionen speziell für cannabinoidhaltige Raucherwaren nach Grundsätzen, die denen für Tabakwaren (und analog dazu für Alkoholika) ähneln.
In mehreren geänderten Fassungen wird ausdrücklich eine Berücksichtigung des Fernabsatzes eingeführt. In der Praxis bedeutet dies, dass der E-Commerce-Kanal in den Umfang der Verpflichtungen (Kontrollen, Verkaufsbedingungen, Rückverfolgbarkeit, Sanktionen) einbezogen werden könnte, anstatt außerhalb des Regelwerks zu bleiben.
Was dies für die Online-Akteure bedeutet :
In ihrer E-Mail erklärte die DGDDI, dass die in Artikel 23 vorgesehenen Maßnahmen im zweiten Halbjahr 2026 (zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2026) zu einem per Dekret festgelegten Zeitpunkt in Kraft treten würden, wobei Übergangsmaßnahmen vorgesehen seien, um den Wirtschaftsbeteiligten Zeit für die Einhaltung der Vorschriften zu geben.
Die DGDDI stellt klar, dass sie die Zulassung als Lieferant für Tätigkeiten im Zusammenhang mit verbrauchsteuerpflichtigen Tabakwaren erteilt, dass aber CBD- und Vaporisierungsprodukte derzeit nicht in diesen Bereich fallen. Folglich ist es weiterhin möglich, bestimmte Kreisläufe (einschließlich Schankwirtschaften) ohne Zulassung zu beliefern, sofern die Produkte und Unterlagen den Anforderungen entsprechen.
Um die B2B-Kette zu sichern (und auch Ihre Kunden im Einzelhandel zu schützen), legen Sie den Lieferungen systematisch Belege bei: aktuelle Laboranalysen, Loskennzeichnung, Herkunft und Sorte sowie alle anderen nützlichen Dokumente. Im Falle einer Kontrolle setzt das Fehlen von Belegen oder eine Überschreitung des THC-Grenzwerts den Händler und den Einzelhändler einem Risiko aus.
Die Kontrolldienste stellen einen Anstieg der Vergiftungen im Zusammenhang mit Produkten fest, die unter dem Etikett "CBD" verkauft werden, aber gefährliche Substanzen (synthetische oder halbsynthetische Cannabinoide) enthalten. Für Marken und E-Commerce-Händler bedeutet dies, dass sie ihre Lieferantenqualifikation und Qualitätskontrolle verstärken und gegebenenfalls Chargen zurückziehen müssen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der CBD-Markt in Frankreich weiterhin legal ist, aber eindeutig in eine Phase der Verschärfung und Strukturierung der Vorschriften eintritt, insbesondere für "rauchbare" Produkte. Der Austausch mit der DGDDI bestätigt einen aktuellen Rahmen, der auf der strikten Einhaltung des THC-Grenzwerts (0,3 %), der Rückverfolgbarkeit und der Dokumentation (aktuelle Analysen) beruht, und kündigt gleichzeitig eine mögliche Entwicklung im zweiten Halbjahr 2026 mit spezifischen Verpflichtungen an, die sich an den Tabak-/Alkoholregelungen orientieren. Für die Akteure des Sektors steht unmittelbar zweierlei auf dem Spiel: Sie müssen die Konformität jeder einzelnen Charge schon heute sicherstellen und sich bereits jetzt auf künftige Anforderungen (Kontrollen, Sanktionen und mögliche Vorkehrungen für den Fernabsatz) einstellen, um die Kontinuität ihrer Tätigkeit zu gewährleisten.
Quellen:
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